Übersicht der Corona-Hilfen

Die vorliegende Übersicht soll Ihnen dabei helfen, die für Ihre Fahrschule geeigneten Hilfsmaßnahmen in Anspruch zu nehmen und lokale Ansprechpartner zu finden. Da Beschlüsse zu Soforthilfen stetig angepasst werden, können einige Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bereits abgeändert worden Sein. MOVING übernimmt keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit
und Vollständigkeit der abgebildeten Informationen.

 

Sollten Sie Ihre Wissen zu möglichen Ergänzungen oder Korrekturen mit uns teilen wollen schreiben Sie bitte eine E-Mail an: info@moving-roadsafety.com . Vielen Dank!

 

Hier finden Sie die Zusammenfassung der Hilfsmaßnahmen als PDF-Datei.

 

Hilfen des Bundes Kurzarbeitergeld KfW Sonderprogramm 2020 (Hilfskredit) Steuern des Bundes die von den Landesbehörden verwaltet werden
Wer bekommt Hilfe? Anspruch auf KUG besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.

Mitarbeiter dürfen nicht gekündigt werden/worden sein. Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich.

Kleine und mittlere Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die vor dem 31.12.2019 keine finanziellen Schwierigkeiten hatten Unternehmen und Selbstständige
Wo bekommt man Hilfe? Ansprechpartner ist die Bundesagentur für Arbeit am Betriebssitz. Die Anzeige des Arbeitsausfalls muss in schriftlicher Form in dem Monat eingehen, in dem die Kurzarbeit beginnt. Eine Begründung des erheblichen Arbeitsausfalls ist erforderlich.

 

Die Kreditvergabe läuft über lokale Finanzierungspartner (Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken oder Sparkassen)

zuständige Landes-Steuerbehörden

Was wird gefördert? Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Die Hilfsleistung gilt für Investitionen und Betriebsmittel (laufende Kosten wie Personalkosten, Miete etc.) Bei Anträgen auf Stundung und Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen wird von strengen Anforderungen und Stundungszinsen abgesehen. Von Vollstreckungsmaßnahmen wird abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen.
Sonstiges ·        Die gesetzliche Grundlage bildet der § 95 SGB III.

·        Das KUG muss alle 3 Monate neu beantragt werden.

Unterprogramme KfW-Unternehmerkredit (037/047) und ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076) Stichtag für die Maßnahmen ist der 31.12.2020
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Landesspezifische Hilfsmaßnahmen
Schleswig-Holstein (SH) Hilfsprogramm des Landes SH
Wer/Was In Anlehnung an die Bundeshilfen:

  • 2.500 € (Solo-Selbständige)
  • 9.000 € (bis zu 5 soz. Vers. pfl. Beschäftigten in VZ.)
  • 15.000 € (bis zu 10 soz. Vers. pfl. Beschäftigten in VZ)
Wo Wird noch mit Investitionsbanken abgestimmt
Sonstiges
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Niedersachsen (NI) Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen
Wer gewerbliche Unternehmen und Angehörige freier Berufe in Betrieben mit bis zu 49 Beschäftigten
Was/Wie
  • bis 5 Beschäftigte: 3.000 Euro
  • bis 10 Beschäftigte: 5.000 Euro
  • bis 30 Beschäftigte: 10.000 Euro
  • bis 49 Beschäftigte: 20.000 Euro
Wo Unternehmen können sich bei Fragen an folgende E-Mail-Adresse wenden:

mw-corona@mw.niedersachsen.de

oder an unsere Hotline:

0511 120 5757 (8 – 20 Uhr)

Sonstiges Express-Bürgschaften:

Die NBB (www.nbb-hannover.de) verbürgt Hausbankkredite für nahezu alle Branchen bis zu einer Größenordnung von 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage. Für diese Bürgschaften sind die Hausbanken der erste Ansprechpartner.

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Hamburg (HH) Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)
Wer Adressaten der städtischen Corona-Allgemeinverfügungen unmittelbar in eine existenzbedrohende Schieflage oder existenzgefährdende Liquiditätsengpässe geraten sind.
Was/Wie
  • 2.500 € (Solo-Selbständige)
  • 5.000 € (weniger als 10 Mitarbeiter)
  • 10.000 € (10-50 Mitarbeiter)
  • 25.000 € (51-250 Mitarbeiter)
Sonstiges HamburgerKredit-Liquidität (HKL):

zielgerichtet an kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

Kreditvolumen von je bis zu 250.000 Euro.

Für Zins- und Tilgungsbedingungen soll der europarechtliche Rahmen maximal im Sinne der Kreditnehmer ausgeschöpft werden.

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Bremen (HB) Förderprogramm der Freien Stadt Bremen
Wer Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz, freiberuflich Tätige, Soloselbständige mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
Was/Wie Ausgaben für laufende Belastungen, wie z.B. Miet- und Pachtzahlungen für gewerbliche Immobilien, die aufgrund der Corona-Krise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können, Zinszahlungen, Finanzierungsraten für fremdfinanzierte Maschinen, Anlagen und Einrichtungen, die aufgrund der Corona-Krise nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.

  • Berücksichtigt werden können Kosten für max. 3 Monate
  • Kein Ausgleich von Kosten, die vor dem 1.3.2020 entstanden sind
  • Liquiditätszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss
  • Je nach Höhe des dargestellten Liquiditätsengpasses bis zu 5.000 Euro

In begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 Euro bei entsprechenden Nachweisen.

Wo Task-Force bei der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven – eine zentrale Anlaufstelle für alle (Kleinst-) Unternehmen, freiberuflich Tätige und Soloselbständige

 

telefonischen Hotline über die 9600-333 

task-force@bab-bremen.de

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Mecklenburg-Vorpommern (MV) MV-Schutzfonds
Wer/Was Unternehmen die durch die Corona-Krise in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden

  • einmalig 9.000 Euro bei 0-5 Arbeitsplätzen
  • 15.000 Euro bei 6-10 Arbeitsplätzen

Ergänzung der Bundesmittel für Unternehmen bis 49 Beschäftigte:

  • einmalig 25.000 Euro bei 11-24 Arbeitsplätzen
  • 40.000 Euro bei 25-49 Arbeitsplätzen
Wo Landes-Förder-Institut Mecklenburg-Vorpommern
Sonstiges
  • Für alle Unternehmen stehen 200 Mio. Euro für weitgehend zinsfreie Überbrückungsdarlehen bereit.
  • Der Bürgschaftsrahmen des Landes wird um 400 Millionen auf 1,6 Milliarden Euro erhöht.
  • 100 Mio. Euro werden für ein Beteiligungsprogramm bereitgestellt, mit dem sich das Land zeitweilig an Unternehmen beteiligen kann, um diese zu stabilisieren.
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Brandenburg (BRB) Corona Soforthilfe Brandenburg
Wer Gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.
Was/Wie Die Soforthilfe wird als eine einmalige, nicht rückzahlbare Leistung als Zuschuss gewährt.

Konditionen:

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen (Vollzeitäquivalente) und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige: bis zu 9.000 €
  • bis zu 15 Erwerbstätige: bis zu 15.000 €
  • bis zu 50 Erwerbstätige: bis zu 30.000 €
  • bis zu 100 Erwerbstätige: bis zu 60.000 €

in Abhängigkeit des erklärten Schadens. Die Schadenshöhe für den Zeitraum von drei Monaten geben Sie einfach im dafür vorgesehen Feld des Antragsformulares an.

 

Wo
  • Rund 30 WFBB-Mitarbeiter (Wirtschaftsförderung Brandenburg) stehen den ratsuchenden Firmen montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 0331/730 61 222 zur Verfügung
  • Service-Rufnummern für Brandenburger Unternehmen geschaltet: 0331/866-1887, -1888 und -1889
Sonstiges Bürgschaften: Bürgschaft bis zu 80% für Banken zur Liquiditätssicherung für Betriebsmitteldarlehen (5 Jahre) bis 2,5 Mio. Euro für kleine und mittelständische Unternehmen
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Berlin (BE) Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I+II (II ab 27.03.2020)
Wer Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, mit Betriebsstätte in Berlin, deren Existenzgründungsphase (3 Jahre) beendet ist.
Was/Wie
  • kurzfristige Liquidität eines Unternehmens (z.B. Begleichung von Lieferantenverbindlichkeiten, Personalaufwendungen und Miete)
  • Unternehmen mit maximal 5 Beschäftigten erhalten einen 5.000 EUR Zuschuss

 

  • Darlehen bis zu 0,5 Mio. €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. €
  • kurzfristige Laufzeit der Darlehen (2 Jahre)
  • Rettungsbeihilfen bis 0,5 Mio. € können zinslos gewährt werden*
  • bei Rettungsbeihilfen ab 0,5 Mio. € berechnet die IBB einen Zinssatz in Höhe von 4% p.a. (bis auf Weiteres wegen EU-Vorgaben – Bund und Land arbeiten an der Aussetzung)
Sonstiges
  • Schadensersatz
    Bei Tätigkeitsverboten sowie bei Fällen von Quarantäne werden für Verdienstausfälle Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz gezahlt.
  • Steuererleichterungen
    Die Finanzämter handhaben Absenkungen der Steuervorauszahlungen kulant und unbürokratisch. So wird betroffenen Unternehmen sofort Liquidität kostenfrei zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden bei Liquiditätsengpässen Steuerforderungen auf Antrag, ggf. sogar zinslos, gestundet.
  • Expressbürgschaften
    Der Bürgschaftshöchstbetrag der Bürgschaftsbank wurde auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt. Innerhalb von drei Tagen kann die Bürgschaftsbank Entscheidungen über Bürgschaften bis zu 250.000 Euro eigenständig treffen. Auch bei Betriebsmittelkrediten kann der Bürgschaftsrahmen von 80 % ausgeschöpft werden.
    Im Rahmen des Großbürgschaftsprogramms können Betriebsmittelfinanzierungen und Investitionen ab einem Bürgschaftsbedarf von 50 Millionen Euro und mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 % vom Bund abgesichert werden.
Wo Investitionsbank Berlin
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Sachsen-Anhalt (ST) Siehe Bundesmittel
Sonstiges
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Thüringen (TH) Thüringer Soforthilfeprogramm (ab 30.03.2020)
Wer Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008). > Fahrschulen sind WZ 85.53
Was Zuschüsse für Unternehmen gestaffelt nach Anzahl der Vollzeitbeschäftigten:

  • 1 bis 5 Mitarbeiter haben Anspruch auf 5.000 €
  • 6 bis 10 Mitarbeiter haben Anspruch auf 10.000 €
  • 11 bis 25 Mitarbeiter haben Anspruch auf 20.000 €
  • 26 bis 50 Mitarbeiter haben Anspruch auf 30.000 €
Wo Thüringer Aufbaubank

Tel.: 0361 / 7447 – 0 (Zentrale)
info@aufbaubank.de

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Sachsen (SN) „Sachsen hilft sofort“
Wer Mit diesem Soforthilfe-Darlehen werden Einzelunternehmer (Solo-Selbstständige), Kleinstunternehmer und Freiberufler unterstützt, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind.
Was/Wie Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate orientiertes Nachrang-Darlehen von mindestens 5.000 Euro und höchstens 50.000 Euro gewährt.

In begründeten Ausnahmefällen kann das Darlehen auf bis zu 100.000 Euro aufgestockt werden. Das kann der Fall sein, wenn nach einem Zeitraum von vier Monaten ein höherer Liquiditätsbedarf besteht.

Das Darlehen wird als öffentliches Darlehen aus Mitteln des Freistaates Sachsen direkt von der SAB in privatrechtlicher Form bewilligt und in einer Tranche ausgezahlt. Es ist ein sogenanntes Staatsdarlehen, dessen Vorteil darin besteht, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann.

Wo Die Beantragung und Ausreichung erfolgt über die

Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)

Pirnaische Straße 9

01069 Dresden

als auch über die zuständigen Bewilligungsstellen.

 

Sonstiges
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Nordrhein-Westfalen (NRW) NRW-Soforthilfe 2020
Wer Anträge können von gewerblichen und gemeinnützigen Unternehmen, Solo-Selbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte) gestellt werden, die im Haupterwerb

wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind, ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben und ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.

Was/Wie Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses.

Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate:

  • 9.000 € für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
  • 15.000 € für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten
  • 25.000 € für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten
Wo Der Link zum Antragsverfahren wird am Freitag bei den Webseiten der fünf Bezirksregierungen (Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster) zur Verfügung gestellt.

Wichtiger Hinweis: Bitte senden Sie Ihren Antrag nicht postalisch oder per Mail an das Wirtschaftsministerium oder die Bezirksregierungen.

Sonstiges
  • Express-Bürgschaften
  • In Nordrhein-Westfalen stehen die Bürgschaftsbank NRW (bis 2,5 Mio. Euro pro Unternehmen) und das Landesbürgschaftsprogramm (ab 2,5 Mio. Euro) bereit, um Kredite zu besichern. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft. Fragen: NRW.BANK-Service-Center: 0211 91741 4800
Weiterführende Links

 

 

 

Rheinland-Pfalz (RP) Ergänzung des Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz
Wer Unternehmen in Hessen, Solo-Selbstständige und Freiberufler
Was/Wie Die Soforthilfen von Bund und Land sehen folgendes vor:

 

Selbstständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):

  • bis zu 9.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
  • bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
  • Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 19.000 Euro.

Unternehmen von 6 bis 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):

  • bis zu 15.000 Euro Zuschuss aus dem Bundesprogramm
  • bis zu 10.000 Euro Sofortdarlehen des Landes bei Bedarf.
  • Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 25.000 Euro.

Unternehmen von 11 bis 30 Beschäftigten (Vollzeitäquivalent):

  • Bis zu 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zuzüglich einem Landes-Zuschuss über 30 Prozent der Darlehenssumme.
  • Insgesamt beträgt die Soforthilfe bis zu 39.000 Euro

 

Die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von sechs Jahren und sind bis Ende des Jahres 2021 tilgungsfrei.

Wo Stabsstelle Unternehmenshilfe im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Branchen. Die Stabsstelle können Sie erreichen per E-Mail unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de  oder unter der zentralen Telefonnummer: 06131/16-5110.

 

Anträge für den Bundes-Zuschuss können von kommender Woche an bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz gestellt werden.

 

Das Sofort-Darlehen des Landes kann zu einem späteren Zeitpunkt bei der Hausbank beantragt werden.

Sonstiges
  • Bürgschaften 

Das Land unterstützt Unternehmen mit Bürgschaften mit 80-prozentigen Bürgschaften. Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden. Bürgschaften bis zu einer Höhe von 2,5 Millionen Euro werden von der Bürgschaftsbank vergeben (info@bb-rlp.de, Hotline 06131 62915-65). Die ISB ist für die Übernahme von Bürgschaften über 2,5 Millionen Euro zuständig (beratung@isb.rlp.de, Hotline 06131 6172-1333).

  • Darlehen

Der Liquiditätsbedarf der Unternehmen kann darüber hinaus über Programmdarlehen und bei laufenden Finanzierungen über Tilgungsaussetzungen abgedeckt werden.

Weiterführende Links

 

 

 

Hessen (HE) Soforthilfeprogramm des Landes Hessen
Wer Zuschussberechtigt sind Unternehmen, die steuerpflichtige Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erwirtschaften, Angehörige freier Berufe, nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherte Künstler sowie am Markt tätige Sozialunternehmen in der Rechtsform einer gGmbH
Was/Wie Die Corona-Soforthilfe wird als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Sie beträgt inklusive der Bundesförderung bei

  • bis zu 5 Beschäftigten:  10.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 10 Beschäftigten:  20.000 Euro für drei Monate,
  • bis zu 50 Beschäftigten:  30.000 Euro für drei Monate.

Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

 

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist.

Wo Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Sonstiges
Weiterführende Links

 

 

 

Saarland (SL) Kleinunternehmer-Soforthilfe
Wer Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe, die im Jahresdurchschnitt bis zu max. 10 sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen.

 

Wer mit bis zu zehn sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht mehr als 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr erwirtschaftet, kann mit einem Zuschuss rechnen

Was/Wie
  • 0 bis 1 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 3.000 €
  • bis zu 5 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 6.000 €
  • bis zu 10 Mitarbeiter = Soforthilfe von bis zu 10.000 €
Wo Antrag per Mail an  soforthilfe@wirtschaft.saarland.de
Sonstiges Bürgschaften:

Für Ausfallbürgschaften, insbesondere aus dem Programm „Bürgschaft direkt“ bis 100.000 Euro, gibt es ein Schnellverfahren. Ansprechpartner im Saarland ist die bei der SIKB angesiedelte Bürgschaftsbank Saarland GmbH.

Telefon: 0681 / 30 33-0, E-Mail: info@bbs-saar.de.

 

„Sofort-Kredit Saarland“Kreditprogramm der Saarländischen Investitionskreditbank Aktiengesellschaft:

Bis zu 500.000 € für Betriebsmittel über max. 5 Jahre

Weiterführende Links

 

 

 

Baden-Württemberg (BW) Soforthilfe Corona
Wer Gewerbliche  und Sozialunternehmen, von Soloselbstständigen und von Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) gestellt werden, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.
Was/Wie Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses, ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt bis zu:

  • 9.000 Euro für drei Monate für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten (inkl. Azubis),
  • 15.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten (inkl. Azubis),
  • 30.000 Euro für drei Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderbeträgen.

Wo über das Online-Portal der jeweilig zuständigen Kammer: Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
Sonstiges
Weiterführende Links

 

 

 

Bayern (BY) Soforthilfe Corona
Wer Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Was/Wie Die rückzahlungsfreie Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
  • bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
  • bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
  • bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.

 

Zur Umrechnung von Teilzeitkräften und 450 Euro-Jobs in Vollzeitäquivalente:

  • Mitarbeiter bis 20 Stunden = Faktor 0,5
  • Mitarbeiter bis 30 Stunden = Faktor 0,75
  • Mitarbeiter über 30 Stunden = Faktor 1
  • Mitarbeiter auf 450 Euro-Basis = Faktor 0,3
Wo Bei den örtlich zuständigen Bewilligungs- und Vollzugsbehörden.
Sonstiges
Weiterführende Links

 

 

 

 

Außerdem:

 

  • Hilfspaket der Fahrlehrerversicherung

Die Kfz-Versicherung für Fahrschulfahrzeuge kann unbürokratisch ausgesetzt werden, wenn die Fahrzeuge nicht benutzt werden. Wie es funktioniert, erfahren Sie aus den folgenden Bedingungen. Bitte lesen Sie diese aufmerksam. Mit unserem Online-Formular können Sie die Hilfe dann sofort beantragen.

Bei Zahlungsschwierigkeiten finden wir eine individuelle Lösung, wie Ratenzahlung oder die Stundung der Beiträge. Dazu erfahren Sie an dieser Stelle im Laufe der Woche mehr. Weitere Erleichterungen für Sie sind in Arbeit.

 

Details, Bedingungen und Ansprechpartner finden Sie unter folgendem Link